Offener Brief: Rettet den inhabergeführten Einzelhandel – wir brauchen Perspektiven für Dorf- und Stadtzentren!

Offener Brief  – Empfänger:  Ministerpräsident Stephan Weil, MdB Dennis Rohde,  MdL Karin Logemann und Nordwest-Zeitung

Der SPD Ortsverein Augustfehn fordert Perspektive und damit Unterstützung für den inhabergeführten stationären Einzelhandel in der CORONA-Pandemie. Ab dem 15.02.2021 sollte die Landesregierung in den Landkreisen mit einer vertretbaren sieben-Tages-Inzidenz den oben genannten Mittelständlern und Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, wieder das Ladenlokal für Endverbraucher zu öffnen. Voraussetzung ist dafür ein durch örtliche Behörden genehmigtes Hygienekonzept. Dadurch wird das Infektionsgeschehen möglichst geringgehalten.
Begründung: Seit dem zweiten Lockdown im Dezember 2020 ist ausnahmslos der inhabergeführte stationäre Einzelhandel für den Privatverkauf geschlossen. Ebenfalls dürfen viele Dienstleistungsbranchen, wie z.B. Frisöre, ihrem Gewerbe nicht nachgehen. Um eine Ansteckung mit dem CORONA-Virus zu unterbinden, scheint diese Vorgehensweise alternativlos zu sein. Natürlich dürfen die Geschäfte des allgemeinen täglichen Bedarfs (überwiegend Supermarkt- und Drogerieketten) weiterhin geöffnet sein. Es ist aber gegenüber dem hiesigen Fachhandel nicht zu verantworten, dass in den besagten Supermarktketten (Discountern) an Aktionstagen z.B. Möbel, Handwerksbedarf oder Kleidung erworben werden kann und der stationäre inhabergeführte Einzelhandel, der diese Produkte dauerhaft und ausschließlich im Sortiment hat, nicht veräußern dürfen. Dieses Vorgehen kann auf Dauer zu einer Insolvenzwelle und Vernichtung von Arbeitsplätzen der hiesigen Unternehmerlandschaft führen. Dieses ist aus unserer Sicht nicht mehr zu vertreten. Der Einzelhandel lebt von der persönlichen Fachberatung und des Besuchs der Kunden vor Ort. Dieses macht den Unterschied zum zurzeit florierenden Online-Handel.
SPD Ortsverein Augustfehn

Um den Verlust der Einzelhandelsunternehmen in den Orten und Kleinstädten entgegenzuwirken, sollte man mit bestehenden Hygienekonzepten eine Betätigung für den Endverbraucher ermöglichen. Es ist ein Trugschluss, wenn man glaubt, mit Fördermitteln und vergünstigten Darlehn den Selbstständigen zu helfen. Das ureigenste Ziel eines Mittelständlers und Unternehmers ist es, gemeinsam mit seinen Beschäftigten Dienst am Kunden zu tun und die Bedarfe der Kundschaft gerecht zu werden. Im allgemeinen Wettbewerb ist die Kundennähe und persönliche Kontakt für eine dauerhafte, erfolgreiche Betätigung unerlässlich. Dieser Vorteil gegenüber dem Online-Handel wird durch das Verbot der Öffnung der Geschäfte entzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Huber